Medienmitteilung von act now! | Montag 04. Februar 2025 – 12.25 Uhr
 Freispruch für drei Aktivist:innen nach Farbaktion über die UBS
Ein bedeutender Sieg für die Klimagerechtigkeit: In seinem Urteil vom 30. Januar 2025 stellt das Polizeigericht des Kantons Genf fest, dass die unangemeldete Demonstration der Aktivist:innen von Renovate Switzerland am 20. November 2023 in Genf durch die Versammlungsfreiheit geschützt war und somit nicht strafbar ist.
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Die drei Klimaaktivist:innen hatten an einer Aktion zivilen Ungehorsams teilgenommen, bei der zwei Personen im November 2023 ein Gebäude der UBS in Genf mit oranger Farbe besprüht hatten. Die UBS zog ihre Anzeige wegen Sachbeschädigung zurück, nachdem die Aktivist:innen die Reinigungskosten bezahlt hatten.
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In seinem Urteil fordert der Gerichtshof die Behörden auf, gegenüber friedlichen, nicht bewilligten Versammlungen Toleranz walten zu lassen, damit das von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Versammlungsrecht nicht ausgehöhlt wird.
Zitat Prune Jaillet, 43 Jahre, Café-Betreiberin, freigesprochen: "Ich bin sehr dankbar für dieses Urteil. Ich erwarte von unserer Justiz, dass sie die Forderungen der Menschen nach einer Energiewende anerkennt und respektiert, anstatt berechtigte Anliegen der Bürger zu unterdrücken, als wären sie eine Gefahr für unsere Demokratie. Ich hoffe, dass diese Entscheidung aufzeigt, dass die Repression, der Klimaaktivist:innen immer wieder ausgesetzt sind, nicht mit den grundlegenden Werten unserer Demokratie vereinbar ist.
Zitat von Gregory Trolliet, 37 Jahre, freigesprochen: "Ich bin sehr glücklich über das Urteil und darüber, dass die Justiz gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorgegangen ist. Das gibt mir Hoffnung für alle Klimaaktivist:innen und legitimiert zivilen Ungehorsam als Teil einer lebendigen Demokratie.".
Die Fakten
Am 20. November 2023 besprühten Prune Jaillet und Anthony Zufferey die Fassade der UBS mit oranger Farbe. Ihre Absicht? Aufzeigen, dass die Bank einen grossen Teil des Schweizer Immobilienbestandes besitzt, diesen aber nicht ausreichend saniert und so zur Klimakatastrophe beiträgt. Die beiden Aktivist:innen wurden zusammen mit Willy Burri und Gregory Trolliet, zwei weiteren Sympathisanten von Renovate Switzerland, verhaftet. Sie verteilten Flyer, um Passantinnen und Passanten über die Aktion zu informieren.
In ihrer Strafverfügung vom 20. März 2024 kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass drei der vier Aktivist:innen wegen eines Verstosses gegen Artikel 10 des Gesetzes über Demonstrationen im öffentlichen Raum schuldig gesprochen werden sollten. Der Fall von Anthony Zufferey wurde an die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis weitergeleitet, wo er wegen früherer Aktionen auf ein Urteil wartet.
Nach ihrer Festnahme wurden die vier Aktivist:innen für 28 Stunden in Polizeigewahrsam genommen und ihre biometrischen Daten erfasst. Daraufhin erhoben sie Einsprache gegen den Strafbefehl.
Zitat von Willy Burri, 71 Jahre, Rentner, freigesprochen: "28 Stunden Polizeigewahrsam und die damit verbundenen Aufwände - alles unnötig, wie der Freispruch zeigt. Für den Eifer des Staatsanwalts gibt es sicherlich genug schwerwiegende Kriminalfälle.".
Ein Urteil, das die Freiheit friedlicher Versammlungen schützt und das Genehmigungsregime infrage stellt.
Zur Begründung verweist das Polizeigericht des Kantons Genf auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Es hebt hervor, dass "die von den Behörden geforderte Toleranz gegenüber 'illegalen' friedlichen Versammlungen auch auf Fälle ausgedehnt werden muss, in denen die Demonstration an einem öffentlichen Ort ohne jegliches Sicherheitsrisiko stattfindet und die von den Demonstrierenden verursachten Unannehmlichkeiten nicht über das geringe Mass an Störung hinausgehen, das mit der normalen Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlung in einem öffentlichen Raum einhergeht." Darüber hinaus stellt das Gericht klar, dass diese Toleranz "auch Versammlungen umfassen muss, die den Alltag beeinträchtigen, insbesondere den Strassenverkehr."
Das Gericht verweist zudem auf die ausdrückliche Kritik des UN-Sonderberichterstatters am Genehmigungsregime des Kantons Genf. Dieser hatte die Behörden am 9. März 2012 daran erinnert, dass "die Ausübung fundamentaler Freiheiten nicht der vorherigen Genehmigung durch die Behörden unterliegen sollte." Laut dem Gericht ist das Genehmigungsregime zwar nicht an sich ein Verstoss gegen das Versammlungsrecht, aber restriktiver als in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates und widerspricht den Empfehlungen internationaler Organisationen.
Ein grosser Fortschritt für die Klimarechtsprechung in der Schweiz
Dieses bedeutende juristische Urteil bestätigt die Legitimität von Aktionen des zivilen Ungehorsams. Während weltweit – auch in der Schweiz – die Justiz zunehmend gegen Klimaaktivismus vorgeht, ist das Urteil des Genfer Polizeigerichts ermutigend. act now! wird darauf aufbauen, um weiterhin mit allen legitimen und friedlichen Mitteln Alarm zu schlagen.
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